Am Samstag, 16. Mai 2020, startet der Flohmarkt in der Stadthausanlage Zürich mit folgenden Einschränkungen:
- Es dürfen nur Stände im Innern der Stadthausanlage betrieben werden
- Es werden keine Tagesplätze verlost
- Es dürfen keine freien Plätze ohne Bewilligung (am Samstag ab 8.30 Uhr) belegt werden
- Standbetreiber haben das Schutzkonzept «Covid-19» des BAG umzusetzen.
Besuchende werden gebeten, im Sinne der Eigenverantwortung, die Abstandsregeln des BAG einzuhalten.